Mitarbeitervertretung (MAV)

Was ist die MAV?
Die MAV ist die gewählte Interessenvertretung der Mitarbeiterlnnen unserer Einrichtung. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der evangelischen Landeskirche Württemberg.

Welche Aufgaben hat die MAV?
Die MAV soll die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterschaft fördern. Sie soll insbesondere

  • Maßnahmen beantragen, die der Erfüllung der Aufgaben der Einrichtung und den Anliegen der MitarbeiterInnen dienen
  • auf die Einhaltung der arbeits-, sozial-, und dienstrechtlichen Gesetze,
    Verordnungen und Verträge achten
  • Beschwerden, Anregungen und Anfragen der Mitarbeiterenden entgegennehmen und auf deren Erledigung hinwirken.

Welche Möglichkeiten hat die MAV?
Das MVG unterscheidet zwischen Mitbestimmung und Mitberatung. Der Mitbestimmung unterliegen u.a.:

  • Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung
  • Kündigung und Entlassung
  • Vergütungsgestaltung, Zulagen etc.
  • Fragen der Arbeitszeit und ihrer Verteilung
  • Fragen der Aus- und Fortbildung

Zur Mitberatung gehören:

  • Stellenplan, Wirtschaftsplan
  • Auflösung, Einschränkung von Dienststellen oder Teilen von Dienststellen 
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen MitarbeiterInnen
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden 

Wie arbeitet die MAV?
In den regelmäßig 14-tägig stattfindenden Sitzungen behandelt die MAV Fragen und Probleme aus ihrem Aufgabenbereich. Dazu hat sie ein Vorschlagsrecht gegenüber der Dienststellenleitung. Auftauchende Probleme versucht sie zunächst in Gesprächen und Verhandlungen mit der Leitung zu lösen.  Bei Nichteinigung, insbesondere bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, kann der vorgesehene kirchliche Rechtsweg (Einigungsgespräch, Schlichtung) eingeschaltet werden.

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