Aufnahmevoraussetzungen (Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung)
Vollzeit- und Teilzeitausbildung:
- Vollendetes 18. Lebensjahr bei Schulbeginn sowie gesundheitliche Eignung.
- Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss (z.B. Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung).
- Mindestens einjährige geeignete praktische Tätigkeit in Einrichtungen und Diensten des Sozial- und Gesundheitswesens (Vorpraktikum) unter Anleitung einer voll ausgebildeten Fachkraft mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung oder Berufskolleg für Praktikanten BKPR bzw. Duales Berufskolleg der Fachrichtung Soziales.
- Bei Nachweis der Fachhochschulreife / Allgemeine Hochschulreife sind Ausnahmen möglich.
Weitere Aufnahmevoraussetzungen für die Teilzeitausbildung (TZA):
Anstellungsverhältnis in einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung während der Ausbildung.
Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss (z.B. Hauptschulabschluss und abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung) in der Regel mindestens einjährige praktische Tätigkeit im sozialen Bereich vor Ausbildungsbeginn.
