Bewerbung und Aufnahme (Schwerpunkt Jugend- und Heimerziehung)
Die Bewerbung muß schriftlich erfolgen. Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Bewerbungsschreiben mit Begründung für den angestrebten Beruf
- Ausführlicher, tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Zeugnisse und Nachweise über die Schulausbildung, Berufsausbildung und ausgeübte Tätigkeit (beglaubigte Abschriften/Fotokopien); dazu ein Nachweis über die bisherige praktische Tätigkeit im sozialen Bereich. Spätestens vor Beginn der Ausbildung ist eine Beurteilung dieser Tätigkeit vorzulegen.
Eine schriftliche Erklärung darüber, ob eine oder mehrere Fachschulen für Sozialpädagogik/Sozialwesen bereits besucht wurden oder ob solche Schulen die Aufnahme abgelehnt haben.
Aufnahmeprüfung:
Bewerber/innen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und die vollständigen Bewerberungsunterlagen eingereicht haben, können zu einer Aufnahmeprüfung eingeladen werden.
Nach einer schriftlichen Aufnahmezusage sind darüber hinaus folgende Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten (nicht älter als drei Monate)
- Ärztliches Attest als Nachweis der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit in der Jugend- und Heimerziehung (nicht älter als drei Monate)
- Bei der Teilzeitausbildung zusätzlich eine Bestätigung über das Anstellungsverhältnis in einer soz.päd. Einrichtung für die Dauer der Ausbildung, sofern dies zu diesem Zeitpunkt möglich ist.
