Willkommen bei unseren Jugendhilfestationen
Die Jugendhilfestationen in der Sophienpflege bieten Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreis Tübingen ambulante und teilstationäre Hilfen an. Die Arbeit in den Jugendhilfestationen verlängert sich in das öffentliche Schulwesen. Aus diesem Grunde arbeiten wir in Form von Schulsozialarbeit zum Thema Bildung und Erziehung aktiv mit.
Konzeptionelle Grundlage der ambulanten und teilstationären Hilfen
Gültige konzeptionelle Grundlage für die Jugendhilfeangebote der Sophienpflege ist die 2001 gemeinsam mit dem Landkreis und den drei freien Jugendhilfeträgern den Martin-Bonhoeffer-Häusern dem Diasporahaus Bietenhausen und der Sophienpflege geschlossene Leistungsvereinbarung Jugendhilfestationen.In ihr wird ein flächendeckender Auf- und Ausbau der ambulanten und Teilstationären Angebote mit vorrangiger regionaler Zuständigkeit, einheitlichen Standards, einheitlicher Finanzierungsform und folgenden Zielen angestrebt:
- Sicherstellung eines niederschwelligen präventiven Beratungs- und Hilfeangebotes im Lebensfeld der jungen Menschen und ihrer Familien
- Vorhalten einer differenzierten Hilfestruktur mit einem Höchstmaß an Flexibilität und Durchlässigkeit
- Einbeziehung der Selbsthilfepotentiale des Gemeinwesens
- Koordination und Vernetzung vor Ort; kleinräumige Jugendhilfeplanung
Der Sophienpflege wurde im Jahr 2001 mit der Leistungsvereinbarung die regionale Zuständigkeit übertragen für den Einzugsbereich:
- der Stadt Tübingen West/Mitte/Ost mit den Stadtteilen Bebenhausen, Lustnau, Pfrondorf, Unterjesingen
- den Gemeinden Dettenhausen, Kirchentellinsfurt und Kusterdingen,
- Stadt Mössingen
- den Gemeinden Dußlingen, Gomaringen, Nehren, Ofterdingen und Bodelshausen
