Jugendsozialarbeit
Als Teil der gemeinwesenorientierten Jugendhilfe halten wir im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach SGB VIII § 13 und §16 neben anderen bedarfsorientierten Angeboten, in unseren Kinder- und Jugendbüros folgende Angebote vor:
- Anlaufstelle
- Information
- Beratung
- Weitervermittlung für junge Menschen und deren Familien
- Angebote der Elternbildung in Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, Beratungsstellen und Trägern der Erwachsenenbildung
- Unterstützung für einzelne junge Menschen mit besonderem Erziehungs- und Förderbedarf
- Offene Gruppenangebote zur Förderung der sozialen Kompetenzen von jungen Menschen in Zusammenarbeit mit Schule, offener Jugendarbeit und Vereinen.
- Hilfen zur Eingliederung von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit.
Wir übernehmen Mitverantwortung im Gemeinwesen durch Beratung und Unterstützung von Institutionen und Gruppen z.B von Jugendtreffpunkten, Kirchengemeinden, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen.
Wir fördern und unterstützen die Vernetzung aller Institutionen und Gruppen, die in der Gemeinde für junge Menschen tätig sind.
Wir arbeiten eng mit den Kindergärten, den Schulen, der Gemeindeverwaltung und den Mitarbeitenden der Abteilung Jugend des Landratsamts zusammen.
Unsere Ziele
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
- Stärkung der Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder
- Vernetzung im Gemeinwesen mit allen für Kinder, Jugendliche und Familien relevanten Gruppierungen und Initiativen
- Dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien, sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
- Auf den Schutz und die Rechte von Kindern in ihren Familien und in der Öffentlichkeit zu achten.
- Integration ausländischer Jugendliche
Rahmenbedingungen
Die Arbeit wird von einem Fachbeirat begleitet dem folgende Mitglieder angehören:
Vertreter/innen
- der Gemeindeverwaltung
- der Schulen
- Kindergärten
- Kirchen,
- örtlichen Vereine/Initiativen
- der Abteilung Jugend des Landratsamts.
Hier werden die Arbeitsziele, die Arbeitsinhalte und das Arbeitsprogramm in den Gemeinden festgelegt.
Standorte im Landkreis Tübingen die Jugendsozialarbeit anbieten:
Kinder- und Jugendbüro Herrlesberg
