Mobiler Dienst
Die Angebote des Mobilen Dienstes (MOD) unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien mit einem Hilfebedarf auf der rechtlichen Grundlage der “Hilfen zur Erziehung“ nach SGB VIII §27ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes:
Sozialpädagogische Familienhilfe §31 Betreutes Jugendwohnen §34 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung §35 Hilfen für Junge Volljährige § 41
Die Angebote des Mobilen Dienstes orientieren sich am individuellen Hilfebedarf.
Dieser wird in der gemeinsamen Hilfeplanung mit allen Beteiligten, den Eltern, dem Kind, dem jungen Menschen, Mitarbeiter/in des Landratsamts Abteilung Jugend und der Fachkraft des MOD ermittelt.
Die Leistungen
- im familiären Kontext z.B. durch
Stärkung der Erziehungsfähigkeit u.a. durch
- Elterngespräche zu Erziehungsfragen
- Familienkonferenzen
- Anleitung zu einem entwicklungsangemessenen Umgang mit Kindern
- im alltagspraktischen Bereich u.a. durch
- Anleitung zur Selbstversorgung und Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich
- im schulischen und berufsorientierten Bereich u.a. durch
- Schulische Förderung / Hausaufgabenbetreuung
- Kontakte zu Schulen / Ausbildungsbetrieben
- im Bereich des Wirtschaftens und Wohnens u.a. durch
- Unterstützung und Begleitung bei Wohnungssuche und Mietfragen
- Hilfestellung beim Umgang mit finanziellen Verpflichtungen und einem verantwortlichen Umgang mit dem monatlichen Budget
- Hilfestellung bei der Schuldenregulierung
- im persönlichen Bereich u.a. durch
- Begleitung und Beratung bei Beziehungskonflikten
- Aufbau und Stärkung der personalen und sozialen Kompetenzen und der Eigenverantwortlichkeit
- Vermittlung und Einleitung notwendiger weiterer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, psychiatrische Versorgung)
- Abklärung und Beratung im Umgang mit Suchtproblemen
Unsere Ziele
Im Umgang mit der Vielfalt möglicher Themen und Probleme sind die konkreten Ziele im Einzelfall nur gemeinsam mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung und des Hilfeprozesses zu ermitteln. Ziele hierbei können unter anderm sein:
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Entlastung und Umgang mit kritischen Lebenssituationen wie Arbeitslosigkeit, Erkrankung oder Scheidung
- Unterstützung und Hinführung zur Übernahme von Eigenverantwortung und Befähigung zur selbständigen Lebensführung
- Erlernen von Strategien zur Lösung von Konflikten und Krisen (Krisenintervention)
- Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern
- gemeinsame Entwicklung von alltagspraktischen Kompetenzen
- Herstellen eines förderlichen Umfelds für das Aufwachsen der Kinder
- Aufbau und Verbesserung von kindgerechten Lern- und Entwicklungsanreizen
Basis unseres sozialpädagogischen Handelns
- Achtung und Respekt gegenüber Familien und jungen Menschen;
- Orientierung an den Ressourcen der Familien und der jungen Menschen;
- Professionelle Standards in der Analyse, Reflektion und Steuerung des Hilfeprozesses. Dafür sind kollegiale Beratung im Team und Supervision unverzichtbare Voraussetzungen.
- Nutzung und Pflege von Kooperationsstrukturen im Umfeld, die zur Verbesserung der Lebenssituation der Familien und jungen Menschen beitragen
Voraussetzung für eine Hilfe ist die Beauftragung und Kostenübernahme durch das Landratsamt Abteilung Jugend. Dazu erforderlich ist ein Antrag der Eltern/Sorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung.
Standorte des MOD im Landkreis Tübingen:
Im Rahmen der gemeinsamen Konzeption der Mobilen Dienste arbeiten die einzelnen Teams der MOD an unterschiedlichen Standorten im Landkreis Tübingen mit einer Personalausstattung und Schwerpunkten, die dem örtlichen Bedarf angepasst sind.
- Mobile Dienste Tübingen
- FEH an der Rudolf-Leski-Schule in Tübingen-Pfrondorf
- Betreutes Jugendwohnen Tübingen-Derendingen
- Mobile Dienste Mössingen
