Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit § 29 KJHG hilft Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen.

Soziale Gruppenarbeit fördert die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe. 

Sie ist eine Hilfe im Lebensfeld der Kinder und Jugendlichen und unterstützt sie:

  • bei der Entdeckung und Entwicklung persönlicher Fähigkeiten und Neigungen
  • bei sozialen Kontakten
  • bei der Integration im Lebensfeld
  • im familiären Umfeld
  • im schulischen Umfeld
  • in Fragen der Berufswahl
  • im Bereich der Freizeitgestaltung

 

Unsere Ziele

Aufbau sozialer Kompetenz im Umgang mit anderen Kindern, Jugendlichen und mit Erwachsenen

  • Reduzierung von Benachteiligungen und Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Verbesserung des Lern- und Leistungsverhaltens
  • Integration im Gemeinwesen
  • Vermittlung mädchen- und jungenspezifischer Erfahrungen
  • Aktivierung der Ressourcen in der Familie und im Lebensfeld
  • Lebbare kulturelle Identität
  • Angemessener Umgang mit Konflikten

 

Rahmenbedingungen

Eine SGA -Gruppe besteht aus 6 - 8 Kindern / Jugendlichen, die sich zweimal in der Woche treffen.

Zu den regelmäßigen Terminen kommen noch eine Reihe zusätzlicher Angebote, die teilweise auch im Rahmen von örtlichen Kooperationen stattfinden, wie verschiedene Freizeiten, Angebote und Teilnahme beim Sommerferienprogramm.

Die Teilnahme ist verpflichtend.

Die Aufnahme in die Soziale Gruppenarbeit erfolgt über eine Antragstellung durch die Eltern.

 

Standorte der Sozialen Gruppenarbeit im Landkreis Tübingen:

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